Umsetzung der Barrierefreiheit für Nutzer des MDH-Shop Pakets

Wie bereits im Mai 2025-Newsletter informiert, steht für Online-Shop-Betreiber die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zum 28. Juni 2025 an.

Für die Nutzer des MDH shop-Pakets wurde die Umsetzung der technischen Anforderungen (soweit dies Stand heute möglich ist) zur Barrierefreiheit vorgenommen. Obwohl bei einigen MDH-Partner-Shops die Anpassung nicht erforderlich ist (aufgrund der Kleinst-Unternehmer-Regelung), haben wir uns dazu entschlossen, dennoch alle Online-Shops mit den technischen Anforderungen auszustatten.

Denn auch aus Vertriebs- und Vermarktungsgründen ist eine Anpassung ratsam, so ermöglicht die Barrierefreiheit Menschen mit und ohne Behinderung einen gleichberechtigten Zugang zu Produkten, Dienstleistungen und Informationen. Somit wird das Verantwortungsbewusstsein gestärkt, was Kundenbindung und Markenimage positiv beeinflusst.
Weiterhin ist davon auszugehen, dass das Kriterium Barrierefreiheit die Suchmaschinen in ihren Algorithmus zum Webseitenranking aufnehmen werden.

Zu Erkennen ist die Optimierung an der Funktion mit dem „blauen Männchen“ auf der Startseite des Shops. Es können über diese Funktion weitere Einstellungen zur Lese- und Sichtbarkeit der Inhalte optimiert werden.
Ferner wurde im sogenannten Footer-Bereich der Shopseite ein Text zur „Erläuterung der Barrierefreiheit“ integriert. Hinweis: Fehlend in diesem Text ist noch die Nennung der künftig zuständigen Marktüberwachungsbehörde des Bundes. Diese befindet sich jedoch noch im Aufbau und kann derzeit noch nicht kontaktiert werden. Sobald die Kontaktdaten vorliegen, wird der MDH dies ergänzen.

Hinweis zu Marktplätzen wie eBay, Kleinanzeigen, Amazon usw.:
Bitte wenden Sie sich an Ihren dortigen Ansprechpartner, da pro Marktplatz noch „eigene“ evtl. auch zusätzliche Anforderungen definiert sein könnten.

Oliver Wiesen
Einkauf + Vermarktung

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