EUDR – Was kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Holzhandel jetzt vorbereiten sollten

Am 30. Dezember 2025 tritt die EU-Verordnung gegen Entwaldung (EUDR) in Kraft. Auch kleinere und mittlere Holzhandelsunternehmen (KMU), die nicht selbst importieren oder exportieren, sind betroffen – insbesondere beim Thema Weitergabe von Prüf- und Referenznummern zu Sorgfaltserklärungen.

Was ist jetzt zu tun?

Stimmen Sie sich möglichst bald mit Ihren Lieferanten ab, wie die Referenz- bzw. Prüfnummern der EUDR-konformen Sorgfaltserklärungen an Sie übermittelt werden sollen. Diese Nummern sind essenziell, um die Herkunft und Legalität der Produkte nachvollziehbar zu dokumentieren.

Wir empfehlen Ihnen sich kurzfristig mit Ihren Lieferanten abzustimmen, auf welche Weise die Referenz- bzw. Prüfnummern der Sorgfaltserklärungen an Sie übermittelt werden. Weiterhin empfehlen wir Ihnen, sich zu überlegen, wie Sie die erhaltenen Referenz- und Prüfnummern dokumentieren, um sie bei Bedarf an einen Kunden weitergeben zu können.

Welche Pflichten gelten für KMU?

Welche konkreten Anforderungen auf Ihr Unternehmen zutreffen, hängt von Ihrer Einstufung als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen ab. Eine Übersicht zu den Schwellenwerten und den wichtigsten Regelungen finden Sie im Artikel aus unserem Januar-Newsletter.

Noch Fragen?

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie sich vorbereiten sollen, oder Fragen zur Umsetzung der EUDR haben – kommen Sie gerne auf uns zu. Herr Roland Wiesenmüller und Herr Frank Moser stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Roland Wiesenmüller
Geschäftsführer

Strategische
Partnerentwicklung

Fax 09191 - 97 49-44
Frank Moser
Einkauf + Vermarktung

Holzwerkstoffe + Holzbau
Energetische Sanierung
Logistikoptimierung

Fax 0361 - 65 38 358-9