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Neue BMF-Regeln ab 2026: Was Unternehmen jetzt beim Laden von Elektro-Dienstwagen beachten müssen

Am 11. November 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein neues Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Ladekosten für Elektro- und Plug-in-Hybrid-Dienstwagen veröffentlicht. Ab Januar 2026 treten grundlegende Neuerungen in Kraft – mit direkten Auswirkungen auf Car-Policies, Abrechnungsprozesse und die Planung der Ladeinfrastruktur in Unternehmen.

Das heißt: Jetzt handeln, um ab 2026 rechtssicher und effizient abrechnen zu können.

 

Wegfall der bisherigen Ladepauschalen zum Jahresende 2025
Die bekannten monatlichen Ladepauschalen zwischen 15 € und 70 € dürfen nur noch bis Ende 2025 angewendet werden.

Ab 2026 sind nur noch folgende Modelle zulässig:

- Abrechnung der tatsächlichen Stromkosten
- Nutzung der neuen Strompreispauschale

Damit schafft das BMF ein einheitliches, transparentes Abrechnungssystem, das insbesondere für digital unterstützte Flotten von Vorteil ist.

Neue Nachweispflicht beim Laden zu Hause
Wer seinen Dienstwagen zuhause lädt, muss die geladene Strommenge nachweisen. 

Möglich ist dies u. a. über:

- einen separaten stationären oder mobilen Zähler
- digitale Fahrzeug-Apps, die Ladevorgänge protokollieren
- Ladekabel in das der Zähler integriert ist

Ohne solchen Nachweis ist ab 2026 keine steuerlich anerkannte Erstattung mehr möglich – ein Risiko, das Unternehmen vermeiden sollten.

Einführung der Strompreispauschale
Ab 2026 gilt eine neue Strompreispauschale, basierend auf dem durchschnittlichen Haushaltsstrompreis des Statistischen Bundesamts.
Diese Pauschale vereinfacht die Abrechnung erheblich – sofern die geladenen kWh vollständig dokumentiert sind. Ladestrompreispauschale: 0,39 € bis 0,40 € pro kWh.

Gleichbehandlung von Netzstrom und Photovoltaikstrom
Ein wesentlicher Fortschritt des BMF-Schreibens: Es spielt künftig keine Rolle, ob der Ladestrom

- aus dem öffentlichen Netz oder
- aus der eigenen PV-Anlage stammt.

Beide Varianten können über tatsächliche Kosten oder die Strompreispauschale abgerechnet werden.

Steuerfreiheit beim Laden im Unternehmen bleibt erhalten
Gute Nachrichten für Corporate Charging: Das Laden im Betrieb bleibt vollständig steuerfrei, unabhängig von:

- Fahrzeuganzahl
- Strommenge
- Ladeinfrastruktur

Dies stärkt die Bedeutung unternehmenseigener Ladepunkte für moderne Dienstwagenflotten.

Regelungen für Wallboxen – das gilt ab 2026
Zeitweise Überlassung betrieblicher Wallboxen: steuerfrei
Übereignung oder Zuschüsse für private Wallboxen: 25 % Pauschalsteuer (bei korrekter Dokumentation)
Eine saubere Nachweisführung bleibt entscheidend, um spätere Steuerkorrekturen zu vermeiden.

Unsere Handlungsempfehlung für Sie
- Car-Policy und Prozesse jetzt anpassen
Unternehmen sollten ihre Car-Policy, ihre Abrechnungsrichtlinien sowie die internen Prozesse noch vor dem Jahresende 2025 überprüfen und anpassen. Nur so lassen sich steuerliche Risiken, fehlerhafte Abrechnungen und zukünftige Nachzahlungen vermeiden.

Wichtige Schritte:

- Implementierung technisch einwandfreier Lademengenmessung (Zähler/App)
- Aktualisierung der Dienstwagenrichtlinien inkl. Schulung der Mitarbeitenden
- Optimierung interner Abrechnungsprozesse für das neue Modell ab 2026
- Einsatz geeigneter digitaler Tools zur automatisierten Übermittlung und Dokumentation
- Strategische Planung der betrieblichen Ladeinfrastruktur
Das neue BMF-Schreiben bringt mehr Klarheit, Digitalisierung und Fairness in die Abrechnung von E-Dienstwagen. Frühzeitig angepasste Unternehmensprozesse sorgen für effiziente Verwaltung, Rechtssicherheit und Nachhaltigkeit im Fuhrpark.

Unser Rahmenvertragsparten in Sachen Fahrzeuge, DG Nexolution Mobility, unterstützt Sie ganzheitlich – von der Prozessplanung, über Mitarbeiterschulungen, bis zur Erstellung bzw. Aktualisierung Ihrer (e)Car-Policy.

Produkttipp: Das LOCIO Ladekabel
Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden ermöglichen, E-Dienstwagen bequem zu Hause zu laden, steigert das nicht nur die Mitarbeiterzufriedenheit, sondern fördert aktiv die nachhaltige Unternehmensmobilität. Bislang war die Anschaffung einer kompatiblen Ladelösung oft komplex – insbesondere hinsichtlich der Anforderungen für eine korrekte Abrechnung.

Mit den LOCIO Ladekabeln bietet DG Nexolution Mobility eine Lösung, die maximale Flexibilität ermöglicht:

- Mitarbeitende können jede gewünschte Wallbox verwenden
- Die Abrechnung der Ladevorgänge erfolgt einfach & sicher über die LOCIO-App
- Ideal für die neuen BMF-Anforderungen ab 2026

Ihre Vorteile auf einen Blick

- Sofort einsatzbereit – keine Installation nötig
- Höchste Kompatibilität dank Typ-2-Standard
- Flexibel einsetzbar – übertragbar auf andere Fahrer oder Standorte
- MID-konformer Messzähler für präzise, EU-richtlinienkonforme Abrechnung

Quelle: DG Nexolution mobility

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Gisela Bertuch.

Gisela Bertuch
Zentralorganisation + Koordination

Zentralregulierung
Rahmenverträge

Fax 0361 - 65 38 358-9