Wen betrifft die kommende Regelung?
Alle im Internet tätigen Einzelhändler und Unternehmer in der EU sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Worum geht es?
Die Verordnung über die Online-Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten wurde 2016 erlassen und verpflichtete Händler dazu, in ihren AGB und im Impressum über die OS-Plattform zu informieren sowie mittels eines anklickbaren Links auf diese zu verweisen. Die OS-Plattform wurde ins Leben gerufen, um für Verbraucher und Unternehmer eine einfache Möglichkeit zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten im Bereich des Online-Handels zu bieten. Unternehmer waren verpflichtet, auf ihrer Website und in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform bereitzustellen und über diese Möglichkeit zu informieren. Die OS-Plattform hat sich jedoch in der Praxis nicht bewährt, denn nur ein geringer Prozentsatz der Verbraucherbeschwerden wurde tatsächlich über sie abgewickelt und die Hinweispflicht verkam zu einem Abmahngrund für Massenabmahner.
Mit der EU-Verordnung 2024/3228 wird die Verordnung über die Online-Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten zum 20.07.2025 aufgehoben. Gleichzeitig wird die (OS-Plattform) eingestellt. Verbraucher können zudem bereits ab dem 20.03.2025 keine neuen Beschwerden auf der OS-Plattform einreichen.
Händler müssen handeln
Mit der Abschaltung der OS-Plattform entfällt für Online-Händler die Pflicht, auf diese hinzuweisen. Um Abmahnungen zu verhindern, müssen Unternehmen, die dieser Informationspflicht bislang nachgekommen sind, zum 20.07.2025 alle Hinweise und Verlinkungen auf die OS-Plattform aus ihren AGB, dem Impressum und der sonstigen geschäftlichen Kommunikation entfernen.
Hinweis! Bis zum 19.07.2025 besteht die Hinweispflicht jedoch unverändert fort, sodass auch die entsprechenden Hinweise bis zu diesem Tag beibehalten werden müssen!
Da außerdem ab dem 20.03.2025 keine Beschwerden mehr auf der OS-Plattform eingereicht werden können, könnte es unter Umständen als irreführend angesehen werden, wenn in den bestehenden Informationen kein entsprechender Hinweis aufgenommen wird.
Um auch hier etwaige Abmahnungen zu verhindern, sollten betroffene Unternehmer folgenden Zusatz in die Informationspflichten zur OS-Plattform aufnehmen bzw. zu ändern:
„Aufgrund der geplanten Stilllegung der OS-Plattform zum 20.07.2025, wird die Einreichung von Beschwerden auf der OS-Plattform am 20.03.2025 eingestellt."
Besonderheit bei Unterlassungserklärungen
Unabhängig von der Aufhebung der Verordnung über die Online-Streitbeilegung und der Abschaltung der OS-Plattform, bestehen Pflichten, welche sich aus abgegebenen Unterlassungserklärungen ergeben, unverändert fort. Das Entfernen der Hinweise würde in dem Fall gegen die vertragliche Verpflichtung aus der Unterlassungserklärung verstoßen. Online-Händler, die aufgrund fehlender OS-Plattform-Hinweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben, müssen nun prüfen, ob diese zum Stichtag gekündigt werden muss.
Fazit
Händler müssen erneut handeln und ihre Websites, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sonstige geschäftliche Kommunikation anpassen, um etwaige Abmahnungen wegen irreführender Informationen zu verhindern. Unternehmer, die eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, müssen prüfen, ob diese zum 20.07.2025 gekündigt werden muss.
(Quelle SiDIT legal GbR)
Hinweis MDH: Für Nutzer der MDH-Webpakete und MDH-Shop-Pakete werden die Änderungen der Textpassage zum 20.03.2025 und das Entfernen der Passage zum 20.07.2025 ohne ihr zutun vorgenommen.
Sollten Sie in AGB´s auf die Plattform hinweisen und die AGB (Privat-Verbraucher AGB) auf Ihrer Webseite bereitstellen, so teilen Sie uns dies unverzüglich mit.
Für Fragen steht Ihnen Herr Oliver Wiesen gerne zur Verfügung.