Die Pflicht ergibt sich aus dem neuen § 365a des BGB, der wiederum aus der Umsetzung der geänderten EU-Verbraucherrichtlinie stammt. Bislang konnten Verbraucher ihren Widerruf formlos erklären, entweder per E-Mail, telefonisch oder über ein im Shop bereitgestellten Muster-Widerrufsformular. Dies bleibt auch so weiterhin bestehen!
Was ändert sich?
Künftig muss der Widerruf auch direkt im Onlineshop mittels eines Buttons ausgelöst werden können. Dieser Button muss klar sichtbar, eindeutig beschriftet und ohne Barriere erreichbar sein.
Welche Online-Händler sind betroffen?
Ab dem 19. Juni 2026 müssen alle B2C-Onlinehändler ihren Kunden einen funktionsfähigen Widerrufsbutton direkt im Shop (z.B. Startseite und/oder Footer/Header) zur Verfügung stellen. Betroffen sind alle Online-Händler, die Fernabsatzverträge mit Verbrauchern schließen, also sämtliche B2C-Onlineshops sowie die sogenannten Marktplätze (z.B. Rakuten, Otto.de, Amazon, eBay usw….).
Ausnahme:
Für reine B2B-Plattformen gilt die Pflicht nicht!
Wie ist die Umsetzung vorzunehmen?
Ein einfacher Button, der lediglich eine E-Mail öffnet, genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Der Gesetzgeber schreibt ein zweistufiges Verfahren vor:
1. Der erste Klick führt den Verbraucher auf eine Unterseite, auf der notwendige Daten, Name, Zuordnung zum Vertrag (z.B. Bestellnummer), E-Mail-Adresse für die Bestätigung abgefragt werden.
Der Button muss klar beschriftet sein, z.B. Vertrag widerrufen. Dabei sind unklare Bezeichnungen wie Kontakt oder Service nicht ausreichend. Auch sollte der Link keinesfalls ohne Bezeichnung irgendwo im Footer versteckt werden.
2. Nach Eingabe der Daten erfolgt der wirksame Widerruf über eine finale Bestätigungsschaltfläche (z.B. Widerruf bestätigen).
Die technische Umsetzung muss sicherstellen, dass der Widerruf:
• einer Bestellung eindeutig zugeordnet werden kann
• auch bei Gastbestellungen ohne vorherigen Kunden-Login funktioniert
• dem Verbraucher unmittelbar eine automatisierte Eingangsbestätigung (inkl. Datum und Uhrzeit) auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) übermittelt und
• intern automatisiert weiterverarbeitet werden kann.
Gängige Shopsysteme stellen zunehmend eigene Lösungen bereit. Die korrekte Einbindung obliegt jedoch der Verantwortung des Shop-Betreibers.
Empfehlung, sofern noch nicht geschehen: setzen Sie sich zeitnah mit Ihrem Shop-/Marktplatzdienstleister in Verbindung, damit eine Umsetzung zum 19.06.2026 gewährleistet ist.
Anpassungsbedarf bei den rechtlichen Einträgen
Die Einführung des Widerrufsbuttons zieht weitere Anpassungen der rechtlichen Einträge im Shop nach sich. Bitte prüfen Sie daher, oder lassen Sie prüfen, ob Ihre rechtlichen Einträge wie Widerrufsbelehrungen, Datenschutzerklärungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen angepasst werden müssen.
So z.B. die Widerrufsbelehrung - Bisherige Belehrungen verweisen Verbraucher lediglich auf das Muster-Widerrufsformular und auf die klassischen Kommunikationswege. Künftig muss der digitale Button als zusätzlicher, barrierefreier Ausübungsweg in den Rechtstexten abgebildet sein. Ferner müssen gegebenenfalls Formulierungen in AGB, Widerrufsbelehrung und Bestellbestätigungs-E-Mails aufeinander abgestimmt sein.
Auch hier die Empfehlung, sich zeitnah mit Ihrem Dienstleister, IT-Kanzleien o.ä., in Verbindung zu setzen, welche Formulierungen ergänzt bzw. angepasst werden müssen. Die Überarbeitung der Rechtstexte sollte parallel zur technischen Umsetzung erfolgen.
Konsequenzen bei fehlendem Widerrufsbutton
Händler, die ab dem 19. Juni 2026 keinen gesetzeskonformen Widerrufsbutton bereitstellen, können abgemahnt werden. Es lässt sich noch nicht abschätzen, wie Wettbewerber und Verbraucherschutzorganisationen hier vorgehen, jedoch sind Verstöße relativ einfach zu ermitteln und birgt somit ein hohes Potential für Abmahnungen.
In jedem Fall ist aber die gesetzliche Rechtsfolge für das Vertragsverhältnis selbst zu beachten! Wurden Verbraucher nicht ordnungsgemäß über den Widerrufsbutton informiert, verlängert sich die Widerrufsfrist von 14 Tagen auf insgesamt ein Jahr und 14 Tage!