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Neue REACH-Vorgaben für Formaldehyd – Übergangsfrist endet im August 2026

Die EU-weite Harmonisierung beendet den Flickenteppich nationaler Regeln und sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt. Da der Stichtag auch für bereits produzierte Lagerware gilt, sollten Unternehmen die verbleibende Zeit nutzen, um Lieferketten und Bestände final abzusichern.

Die Produktion ist in weiten Teilen der europäischen Industrie längst auf die neuen Anforderungen vorbereitet; die Herausforderung für den Handel liegt nun primär darin, die bestehenden Lagerbestände zu prüfen. Besonders bei Importware und älteren Beständen ohne eindeutige Emissionsnachweise können Risiken entstehen.

 

Folgend ein Beitrag des GD Holz, den wir Ihnen nicht vorenthalten möchten: 

Der deutsche Alleingang zu den Vorgaben für Formaldehyd-Emissionen aus Holzwerkstoffen hatte für Unruhe auf dem Markt gesorgt. Europa ist aber nachgezogen. Die Grenzwerte für Holzwerkstoffe müssen europaweit ab August 2026 eingehalten werden.

Bereits im Juli 2023 hat die EU-Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1464 verabschiedet, mit der ein eigenständiger Grenzwert für Formaldehyd-Emissionen europaweit festgelegt wird.

Mit der am 17. Juli 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung wird Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 in Bezug auf Formaldehyd geändert. Für Holzwerkstoffe und daraus hergestellte Produkte gilt künftig ein Prüfkammer-Grenzwert von 0,062 mg/m³ bzw. 0,05 ppm (entspricht E0,5). Dieser Grenzwert entspricht der Hälfte der in mehreren europäischen Ländern bereits seit längerer Zeit vorgeschriebenen Emissionsklasse E1, bei der die Emissionen unter 0,124 mg/m³ bzw. 0,1 ppm bleiben müssen. Deutschland hat in einem Alleingang bereits 2020 den Grenzwert E0,5 eingeführt.

Für andere Produkte wie zum Beispiel Textilien, Leder, Kunststoffe, Baumaterialien oder elektronische Produkte beträgt der neue Grenzwert 0,08 mg/m³.
Mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt und den vorgeschriebenen Übergangsfristen wurde auch der Starttermin für die neuen Grenzwerte festgelegt.

Die Verordnung trat am 6. August 2023 in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt läuft eine Übergangsfrist von 36 Monaten für Holzwerkstoffprodukte und alle anderen Produkte, welche im August 2026 endet! Damit müssen die neuen Grenzwerte für Holzwerkstoffe, daraus hergestellte Produkte und alle anderen Produkte ab dem 6. August 2026 eingehalten werden.

(Quelle GD-Holz)

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Torsten Kühler
Einkauf + Vermarktung

Holzwerkstoffe + Holzbau