Gewährleistungsansprüche - eine Geschichte voller Missverständnisse

Die Erfahrungen aus der kostenlosen MDH-Hotline für Handelsrecht und den im Februar von uns durchgeführten Webinaren zum Kaufvertragsrecht gegenüber Endverbrauchern und zum Werkvertragsrecht zeigen, dass beim wichtigen Punkt Gewährleistungsanspruch sowohl auf Kundenseite als auch auf Seiten der MDH-Partner einige Missverständnisse vorherrschen, die Ihnen als Händler hohe Kosten verursachen können.

Beispielsweise wird oftmals fälschlicherweise angenommen, dass ein Mangel, wenn er innerhalb der Gewährleistungsfrist auftritt, automatisch einen Gewährleistungsanspruch nach sich zieht. Dies ist aber so nicht der Fall. Vielmehr geht es darum, ob zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs, der Mangel bereits vorhanden war oder ob die Ursache für den Mangel im Produkt oder in der Leistung zu diesem Zeitpunkt vorhanden bzw. gesetzt war.

Um diesen und anderen Missverständnissen zu begegnen, übermitteln wir Ihnen eine Information des MDH-Dienstleisters, Herrn RA Dr. Dimanski. Dieser geht in seinen folgenden Zeilen zwar auf Werkverträge und Bauverträge ein, vermittelt jedoch das auch im Kaufrecht relevante Thema der Gewährleistungsansprüche sehr anschaulich.

Kundeninformation Gewährleistung

 

Roland Wiesenmüller
Geschäftsführer

Strategische
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