1. Gesetzliche Gewährleistung
a) Stationärer Handel
Bitte drucken Sie den offiziellen EU-Aushang mindestens im Format DIN A4 (farbig oder schwarz/weiß) aus und platzieren Sie diesen ab dem 27. September 2026 gut sichtbar in Ihrem Verkaufsraum.
• Der Aushang muss nicht an jedem einzelnen Produkt angebracht werden.
• Entscheidend ist die gut sichtbare Information für die Verbraucher an der Verkaufsstelle (z. B. Ein-/Ausgangsbereich, Beratungstheken).
Gesetzliche Gewährleistung schwarz/weiß Gesetzliche Gewährleistung farbig
b) Online-Handel
Im Online-Shop ist das Label vor Abgabe der Bestellung gut sichtbar als Grafik einzubinden, etwa in der Artikelbeschreibung oder bei Check-Out. Eine Einbindung über Link, Mouseover oder Thumbnail genügt nicht. Die Grafik muss farbig (RGB) platziert werden.
Das offizielle Label (farbig und schwarz/weiß) zur gesetzlichen Gewährleistung stellen wir Ihnen folgend als Download zur Verfügung:
Gesetzliche Gewährleistung schwarz/weiß Gesetzliche Gewährleistung farbig
c) Hinweis für Nutzer des MDH-shopPakets
MDH stellt sicher, dass zum Stichtag das geforderte Label wie unter b) beschrieben ausgewiesen wird. Die Umsetzung erfolgt in beiden derzeit genutzten Versionsständen (SW 5 und SW 6).
2. Freiwillige Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren
Diese zusätzliche Regelung betrifft Produkte, bei denen der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren auf das gesamte Produkt anbietet. In diesem Fall ist zusätzlich die von der EU vorgegebene harmonisierte Garantiekennzeichnung erforderlich.
Praktische Beispiele:
Produkte, die mit Aussagen wie z. B. „25 Jahre Hersteller-Garantie“ beworben werden. Die entsprechende Kennzeichnung muss vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden.
a) Im stationären Handel muss sie deutlich sichtbar bei der Ware dargestellt werden.
b) Im Onlinehandel muss die Information unmittelbar beim Produkt sichtbar sein.
Zum Überblick:

Wichtig für Sie als Händler
Sie müssen nicht eigenständig bei sämtlichen Herstellern recherchieren, ob möglicherweise eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren besteht.
Stellt Ihnen ein Hersteller die entsprechenden Garantie-Informationen und Kennzeichnungen zur Verfügung, müssen diese jedoch künftig beim jeweiligen Produkt dargestellt werden, sofern sich die Garantie auf das gesamte Produkt bezieht und nicht nur auf einzelne Eigenschaften.
Achten Sie daher in den kommenden Wochen besonders auf Informationen Ihrer Lieferanten und Hersteller sowie auf mitgelieferte Aufkleber, Kennzeichnungen oder Hinweise zu Garantien.
Kurz zusammengefasst - Ab 27.09.2026 gilt:
1. Offiziellen EU-Aushang zur gesetzlichen Gewährleistung ausdrucken und gut sichtbar platzieren.
2. Bei Produkten mit einer Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren für das gesamte Produkt auf die zusätzliche Garantiekennzeichnung des Herstellers achten.
3. Sie müssen nicht selbst bei den Herstellern nach entsprechenden Garantien recherchieren.
4. Werden entsprechende Informationen oder Kennzeichnungen vom Hersteller zur Verfügung gestellt, müssen diese bei der Ware dargestellt werden. Dies gilt nur, wenn die Garantie das gesamte Produkt umfasst und nicht nur einzelne Eigenschaften. Eine 20jährige Garantie auf die Unversehrtheit der Oberfläche bei Laminatböden enthält dies beispielsweise nicht, da z. B. die Funktionalität der Klickverbindung nicht von der Herstellergarantie umfasst wird.