• Verschiebung des Anwendungsbeginns: Der Start der EUDR-Pflichten soll für alle Unternehmen um ein Jahr auf den 30. Dezember 2026 verschoben werden.
• Klarere Zuständigkeiten in der Lieferkette: Künftig sollen nur Importeure und Waldbesitzer Sorgfaltserklärungen abgeben und Referenznummern an ihre Kunden weitergeben müssen. Deren Kunden im Binnenmarkt müssen diese Referenznummern zwar dokumentieren, aber nicht weitergeben, keine zusätzlichen Daten sammeln und keine eigenen Prüfungen durchführen.
• Ausnahme für bedrucktes Papier: Bedrucktes Papier (Kapitel 49 der Kombinierten Nomenklatur) wird von der EUDR ausgenommen.
• Ausblick auf weitere Vereinfachungen: Die EU-Kommission soll bis zum 30.04.2026 weitere Vorschläge zur Vereinfachung und Praxistauglichkeit der EUDR vorlegen.
Der nun vorliegende Trilogvorschlag muss noch formal von Rat und Parlament bestätigt werden. Die Abstimmung im Parlament ist für den 16. Dezember 2025 vorgesehen, der Rat wird voraussichtlich im Umlaufverfahren entscheiden. Eine Zustimmung gilt derzeit als Formsache.
Gemeinsam mit dem GD Holz e. V. sehen wir in diesen Anpassungen deutliche Erleichterungen für die Branche – insbesondere im Hinblick auf die Verpflichtungen zur Referenznummernweitergabe im Binnenmarkt.
Sobald weitere Details bekannt sind, erhalten Sie ein Update.
Fragen hierzu richten Sie gerne an Herrn Roland Wiesenmüller.