Höhere Lohnuntergrenzen: Mindestlohn, Minijobs und Ausbildung
Zum 1. Januar 2026 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen. Damit einher geht eine Anhebung der Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich. Arbeitgeber müssen insbesondere bei geringfügig Beschäftigten die zulässige Stundenzahl neu kalkulieren, um ungewollte Sozialversicherungspflicht zu vermeiden. Auch die Mindestausbildungsvergütung steigt erneut, was die Kosten der dualen Ausbildung weiter erhöht, zugleich aber ihre Attraktivität stärken soll.
Arbeiten über das Rentenalter hinaus: Befristung und Aktivrente
Eine praxisrelevante Neuerung betrifft den Einsatz älterer Beschäftigter. Ab 2026 ist es möglich, Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze sachgrundlos befristet zu beschäftigen – auch wenn zuvor bereits ein Arbeitsverhältnis bestand. Damit entfällt ein zentrales rechtliches Hindernis, das Arbeitgeber bislang von einer Weiterbeschäftigung abgehalten hat. Flankiert wird dies durch die Einführung der Aktivrente: Arbeitnehmer können bei sozialversicherungspflichtiger Weiterarbeit bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Für Arbeitgeber eröffnet dies neue Spielräume, um Erfahrung und Fachwissen im Betrieb zu halten – etwa in Engpassfunktionen oder zur Einarbeitung jüngerer Mitarbeiter.
Weitere Punkte mit Praxisrelevanz
Flankierend bleiben weitere Themen auf der Agenda: Die verlängerte Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten gilt auch 2026 fort. Zudem ist die Arbeitszeiterfassung weiterhin verpflichtend, auch wenn eine abschließende gesetzliche Neuregelung noch aussteht. Arbeitgeber sollten daher mit belastbaren, revisionssicheren Lösungen arbeiten, um rechtliche Risiken zu minimieren.
2026 verlangt Anpassung, nicht Alarmismus
Für Arbeitgeber ist 2026 kein Jahr radikaler Umbrüche, aber eines klarer Anpassungspflichten. Steigende Lohnuntergrenzen, neue Flexibilität beim Einsatz älterer Beschäftigter und wachsende Transparenzanforderungen im Entgeltbereich (ab 100 Beschäftigten ab Juni 26 gesetzlich verpflichtend) erfordern vorausschauende Personal- und Vergütungsstrategien.
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