Ab dem 27. September 2026 gelten neue verbindliche gesetzliche Anforderungen für die Kommunikation von Umwelt- und Nachhaltigkeitsvorteilen.
Hintergrund ist die sogenannte EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) der Europäischen Union, die inzwischen in deutsches Recht umgesetzt wurde. Sie soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor pauschalen, irreführenden oder nicht ausreichend belegten Aussagen schützen.
Was bedeutet das für Ihre Kommunikation?
Vorausgeschickt sei gesagt: Aussagen, die online auf Ihren Websites und Onlineshops verfügbar sind, werden vermutlich aufgrund ihrer einfachen Zugänglichkeit besonders unter Beobachtung stehen.
Die neuen Vorgaben sind keine bloße Empfehlung. Unternehmen müssen ihre Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation überprüfen und sicherstellen, dass verwendete Aussagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Besonders relevant sind unter anderem:
- allgemeine Aussagen wie “umweltfreundlich”, “ökologisch”, “grün”, “klimafreundlich” oder vergleichbare pauschale Umweltversprechen
- Aussagen wie “klimaneutral”, “CO₂-neutral” oder Aussagen über eine verringerte Klimawirkung
- Umwelt- und Nachhaltigkeitssiegel, sofern diese nicht auf einem geeigneten Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle festgesetzt wurden
- Angaben zu Recyclinganteil, Recyclingfähigkeit, Herkunft oder Materialzusammensetzung
- Aussagen über zukünftige Umwelt- oder Klimaziele eines Unternehmens
- Aussagen über ein gesamtes Produkt oder Unternehmen, obwohl sich der genannte Umweltvorteil tatsächlich nur auf einen Teil des Produktes oder einen einzelnen Unternehmensbereich bezieht
Solche Aussagen sollten nicht ungeprüft weiterverwendet werden. Bestehende Formulierungen müssen daraufhin kontrolliert werden, ob sie in ihrer konkreten Form weiterhin zulässig sind und ob die erforderlichen Nachweise vorliegen.
Wo eine Aussage zu pauschal ist, kann es notwendig sein, sie zu entfernen oder deutlich konkreter zu formulieren und mit belastbaren Fakten zu hinterlegen. Absolute Formulierungen wie “100 Prozent” oder “schadstofffrei” sollten vermieden werden, sofern hierfür kein Nachweis oder keine entsprechende Begründung vorliegt.
Dabei gilt: Nicht jeder Claim lässt sich allein durch eine zusätzliche Erklärung “retten”. Für bestimmte Aussagen gelten ausdrückliche Verbote – beispielsweise für produktbezogene Aussagen über eine neutrale oder verringerte Klimawirkung, wenn diese lediglich auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruhen.
Konkrete Fakten statt pauschaler Versprechen
Umweltaspekte dürfen und sollen selbstverständlich weiterhin kommuniziert werden. Entscheidend ist künftig noch stärker, was konkret behauptet wird und ob diese Aussage nachgewiesen werden kann.
Statt beispielsweise pauschal von einem “umweltfreundlichen Produkt” zu sprechen, können konkrete Angaben wesentlich sinnvoller sein, etwa:
“Der PET-Filz enthält 70 % Recyclingmaterial.”
“Das Holz ist PEFC-zertifiziert.”
“Unsere Photovoltaikanlage am Standort erzeugte im Jahr 2025 … kWh Strom.”
“Das Produkt wird am Standort … hergestellt.”
Voraussetzung ist immer, dass die jeweilige Angabe tatsächlich zutrifft und entsprechend belegt werden kann.
Was Sie jetzt tun sollten
Wenn Ihre Website bereits mit Begriffen wie Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Klimaschutz, CO₂-Recycling oder ökologischen Vorteilen arbeitet oder Umwelt- und Nachhaltigkeitssiegel verwendet, prüfen Sie diese Bereiche bitte.
Dabei sollten nicht nur einzelne Nachhaltigkeitsseiten berücksichtigt werden. Prüfen Sie insbesondere Ihre:
- Website und Ihren Onlineshop
- Produkt- und Sortimentsseiten
- Aktions- und Angebotsseiten
- Social-Media-Beiträge
- Anzeigen und Kampagnen
- Prospekte, Flyer und sonstige Werbemittel
- Produktbeschreibungen
- verwendeten Umwelt- und Nachhaltigkeitssiegel
Auch Texte und Werbeaussagen, die von Herstellern oder Lieferanten übernommen wurden, sollten geprüft werden. Dass eine Formulierung aus Herstellerunterlagen stammt, bedeutet nicht automatisch, dass sie in der eigenen Kommunikation unverändert verwendet werden kann.
Warum das für Sie wichtig ist und Beachtung finden sollte
Als Betreiber Ihrer Website sind Sie für deren Inhalte selbst verantwortlich. Sie sollten Ihre Website deshalb unbedingt auch selbst auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen durchsehen. Bei klaren Verstößen gegen das UWG ist damit zu rechnen, dass eine Abmahnung direkt an Sie gerichtet wird, was kostspielig werden kann.
Kostenpflichtig wäre hier der Aufwand des abmahnenden Anwalts. Abmahnen dürfen Mitbewerber, Verbraucherverbände, qualifizierte Wirtschaftsverbände sowie die Kammern (IHK, Handwerkskammern).
Die hauptsächliche Gefahr liegt jedoch nicht in der Abmahnung selbst, sondern in der in der Folge ggf. abgegebenen Unterlassungserklärung, da Sie damit eine dauerhafte Verpflichtung eingehen. Kommt es später, auch nur leicht fahrlässig, erneut zu einem Verstoß, wird die Vertragsstrafe fällig. Hinzu kommt, dass vorformulierte Erklärungen der Gegenseite fast immer zu weit gefasst sind und eingeschränkt werden sollten.
Deshalb empfehlen wir dringend jedwede Abmahnung und Unterlassungserklärung einem Fachanwalt zur Prüfung vorzulegen. In diesem Zusammenhang nutzen Sie gerne die für eine erste Einschätzung kostenlose Anwalts-Hotline zu E-Commerce & IT-Recht des MDH-Dienstleisters Loos Rechtsanwälte GbR. Die Kontaktdaten finden Sie im partner.net unter Einkauf & Lieferanten | Rahmenverträge | Hotlines Personalrecht, Baurecht, E-Commerce- und IT-Recht.
Was wir in dieser Sache für Sie tun
Bei den von MDH betreuten Websites prüfen wir die bestehenden Inhalte schrittweise und KI-unterstützt auf potenziell kritische Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. In erster Linie konzentrieren wir uns auf Inhalte, die von der schwarzen Liste des UWG erfasst werden.
Wichtig ist dabei: Eine solche Prüfung kann dazu beitragen, mögliche Risiken zu reduzieren, eine vollständige rechtliche Einzelfallprüfung oder absolute Rechtssicherheit kann sie jedoch nicht ersetzen. Gerade bei Aussagen, die von konkreten Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen oder von bestimmten Produkteigenschaften abhängen, sind wir auf Ihre Informationen angewiesen. Damit kommen wir zum nächsten sehr wichtigen Punkt:
Welche Schritte müssen Sie in dieser Angelegenheit unternehmen?
Viele Aussagen können wir nur mit Ihrem Wissen über Ihren Betrieb und Ihre Produkte richtig einschätzen. Sehr wichtig ist daher, dass Sie Ihre von MDH unterstützte Website ebenfalls mit Blick auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen systematisch durchsehen, um problematische Aussagen zu finden.
Schicken Sie uns bitte die betreffenden Passagen zusammen mit dem Link zur Unterseite zu, inklusive der passenden Nachweise (z. B. Zertifikate, Messwerte oder Angaben zu Materialien und Herkunft) und, wenn möglich, mit einem eigenen Formulierungsvorschlag zu. Je konkreter Ihre Rückmeldung ist, desto schneller können wir die Überarbeitung für Sie umsetzen.
Auch Partner, deren Website nicht von MDH betreut wird, sollten die neuen Anforderungen bei ihrer zukünftigen Kommunikation und bei der Überarbeitung bestehender Inhalte berücksichtigen.
Fazit
Gute Umweltleistungen müssen nicht aus der Kommunikation verschwinden. Im Gegenteil: Konkrete Fakten, nachvollziehbare Maßnahmen und belegbare Produkteigenschaften können weiterhin kommuniziert werden – und wirken häufig glaubwürdiger als pauschale Nachhaltigkeitsversprechen.