Warum das Thema gerade jetzt wichtig ist
Seit Anfang 2026 erhalten Unternehmen in Deutschland vermehrt Abmahnungen wegen Musik in Kurzvideos. Betroffen sind vor allem kleine Betriebe wie Cafés, Handwerker, Praxen oder Onlineshops. Der Auslöser ist fast immer derselbe: ein aktueller Hit aus den Charts unter einem Reel, das für das eigene Unternehmen wirbt.
Das Problem: Privat ist nicht gleich gewerblich
Instagram, Facebook und TikTok haben Lizenzverträge mit Labels und Musikverlagen geschlossen. Diese Verträge decken ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung ab. Sobald ein Konto Produkte oder Dienstleistungen bewirbt, gilt die Nutzung als gewerblich und erfordert eine eigene Lizenz.
Häufige Irrtümer:
- Der Kontotyp allein ist nicht entscheidend. Auch ein privat angelegtes Profil, das für den Betrieb wirbt, wird rechtlich als gewerblich eingestuft.
- Eine Regel, nach der kurze Ausschnitte von zehn oder dreißig Sekunden erlaubt wären, gibt es nicht.
- Dass die App einen Titel technisch anbietet, ist keine Erlaubnis. Die Verantwortung liegt bei demjenigen, der das Video veröffentlicht.
- Ältere Beiträge bleiben angreifbar. Abmahnungen kommen oft Monate oder Jahre nach der Veröffentlichung.
Die Lösung auf den Plattformen
Beide Plattformen stellen kostenlos Musik bereit, die für Unternehmen freigegeben ist.
- Meta Sound Collection (Instagram und Facebook): lizenzfreie Titel und Soundeffekte für Reels, Stories und Beiträge. Die Auswahl lässt sich am besten im Browser am Desktop durchsuchen, da die Titel in der App nicht eindeutig gekennzeichnet sind. Für Werbeanzeigen sollten Sie die Bedingungen des einzelnen Titels zusätzlich prüfen.
- TikTok Commercial Music Library: über eine Million Titel, freigegeben für organische Beiträge und Anzeigen von Unternehmenskonten. In der App finden Sie diese unter „Sound hinzufügen“ im Reiter „Commercial Sounds“, am Desktop im TikTok Creative Center. Die Freigabe gilt nur für TikTok. Wird dasselbe Video auf Instagram oder YouTube veröffentlicht, greift sie nicht.
Externe Anbieter für hochwertigen Content
Wer auf mehreren Plattformen arbeitet oder eine größere Auswahl benötigt, ist bei professionellen Lizenzanbietern gut aufgehoben. Achten Sie bei jedem Anbieter darauf, dass die Lizenz Social Media und die gewerbliche Nutzung ausdrücklich einschließt.
Gemafrei und lizenzfrei bedeuten nicht dasselbe.
Das Risiko
Rechteinhaber lassen Social Media inzwischen systematisch nach ihren Titeln durchsuchen. Bei einem Verstoß drohen:
- eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung und Schadensersatz, bemessen an dem Betrag, den eine reguläre Lizenz gekostet hätte
- die Stummschaltung oder Löschung des Beitrags durch die Plattform
- bei wiederholten Verstößen die Sperrung des gesamten Kontos
Musik bleibt ein wirksames Mittel für Reichweite in den sozialen Medien, wenn die Quelle stimmt.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtsverbindliche Beratung