KI-Kennzeichnungspflicht 2026

Künstliche Intelligenz ist längst im Alltag angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bilder künstlich erzeugt und Videos mithilfe von KI bearbeitet. Doch mit der zunehmenden Verbreitung stellt sich eine wichtige Frage: Wann muss ein Inhalt eigentlich als KI-generiert gekennzeichnet werden?

Die Antwort ist nicht ganz so einfach, denn es kommt darauf an, welche Art von KI eingesetzt wird und zu welchem Zweck der Inhalt erstellt wurde.

Gemälde KI Holz KI-generiert

Warum gibt es eine KI-Kennzeichnungspflicht?

Generative KI kann Inhalte erzeugen oder verändern, die authentisch wirken, obwohl sie künstlich erstellt wurden. Besonders deutlich wird das bei sogenannten Deepfakes: Bilder, Videos oder Audios können reale Personen, Orte oder Ereignisse so darstellen, dass Nutzer sie für echt halten könnten. Die Transparenzpflichten des EU AI Act sollen deshalb vor allem eines schaffen: Klarheit.

Seit wann gelten die neuen Regeln?

Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act gelten seit dem 2. August 2026. Sie betreffen jedoch nicht pauschal jeden, der ChatGPT, Claude oder andere KI-Anwendungen verwendet. Entscheidend ist unter anderem, welches KI-System eingesetzt wird, welche Art von Inhalt entsteht und wie dieser Inhalt veröffentlicht oder verwendet wird. 

Welche KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden?

Besonders relevant sind Deepfakes. Darunter fallen künstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Video- oder Audioinhalte, die reale Personen, Gegenstände, Orte, Einrichtungen oder Ereignisse so darstellen, dass sie fälschlicherweise authentisch oder wahr erscheinen könnten.

Auch KI-generierte oder manipulierte Texte können kennzeichnungspflichtig sein. Das betrifft insbesondere veröffentlichte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen. Dazu können beispielsweise politische, wirtschaftliche, wissenschaftliche, gesellschaftliche oder kulturelle Themen gehören.

Wichtig ist deshalb: KI-generiert bedeutet nicht automatisch kennzeichnungspflichtig. Der konkrete Inhalt und seine Verwendung sind entscheidend.

Wie muss ein KI-Inhalt gekennzeichnet werden?

Wenn eine sichtbare Kennzeichnung erforderlich ist, muss sie klar, verständlich und wahrnehmbar sein. Der Hinweis sollte für Nutzer möglichst unmittelbar erkennbar sein. Je nach Inhalt können beispielsweise Formulierungen wie

✔ “KI-generiert”, “AI-generated” oder “mit künstlicher Intelligenz bearbeitet”

✘  Sehr kleine, kaum lesbare Schrift

✘ Ein versteckter Hinweis im Impressum

✘ Unklare Begriffe wie „digital erstellt“ oder „kreativ bearbeitet“ 

Was gilt für KI-generierte Texte?

Bei Texten ist die Situation differenzierter. Eine besondere Transparenzpflicht besteht vor allem dann, wenn KI-generierte oder manipulierte Texte veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse zu informieren.

Eine wichtige Ausnahme: Wurde der Inhalt vor seiner Veröffentlichung inhaltlich von einem Menschen geprüft oder redaktionell kontrolliert und übernimmt eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung, kann die Kennzeichnungspflicht entfallen. Eine reine Rechtschreib- oder Grammatikprüfung reicht dafür allerdings nicht aus. Entscheidend ist eine tatsächliche inhaltliche und fachliche Prüfung.

Was gilt für Social Media?

Viele Social-Media-Plattformen bieten inzwischen eigene Funktionen an, mit denen Beiträge direkt als KI-generiert oder mit KI bearbeitet gekennzeichnet werden können. Häufig wird dabei ein entsprechender KI-Tag oder Hinweis direkt am Beitrag eingeblendet. Unternehmen sollten diese Funktionen nutzen, wenn sie verfügbar sind, und gleichzeitig prüfen, ob die Kennzeichnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Zusätzlich sollten immer die jeweiligen Plattformregeln beachtet werden. Denn Instagram, Facebook, TikTok, YouTube, LinkedIn und andere Plattformen können eigene Vorgaben für KI-generierte oder manipulierte Inhalte haben.

Was macht der MDH?

Auch der MDH beschäftigt sich intensiv mit den Chancen und Herausforderungen künstlicher Intelligenz. Um unsere Partner bei der transparenten Kennzeichnung KI-generierter Inhalte zu unterstützen, haben wir eine technische Lösung entwickeln lassen, mit der Bilder auf den Partner-Websites mit einem „KI-generiert“-Hinweis versehen werden können. Die Kennzeichnung lässt sich flexibel an unterschiedlichen Positionen im Bild platzieren und so passend in die jeweilige Website integrieren. Auf diese Weise können KI-generierte Inhalte einfach, gut sichtbar und transparent gekennzeichnet werden.

Fazit: KI nutzen – aber transparent

Die neuen Transparenzpflichten des EU AI Act bedeuten nicht, dass künftig jeder mit KI erstellte Inhalt mit einem großen Warnhinweis versehen werden muss.

Entscheidend sind Art, Inhalt und Verwendung des jeweiligen KI-Erzeugnisses. Besondere Aufmerksamkeit ist bei Deepfakes sowie bestimmten KI-generierten Veröffentlichungen zu Themen von öffentlichem Interesse erforderlich.

Für Unternehmen lautet die wichtigste Empfehlung deshalb:

KI einsetzen, klare interne Regeln schaffen und vor der Veröffentlichung prüfen, ob eine Kennzeichnung erforderlich ist. So lassen sich die Möglichkeiten künstlicher Intelligenz nutzen, ohne Transparenz und Vertrauen aus den Augen zu verlieren.

Marcel Pfeffer
Marketing + Digitale Medien

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